Vereinbarung
Jugendschutzgesetz
Hier können Sie sich die Vereinbarung zur Übertragung der Erziehungsberechtigung auf Ihren Rechner herunterladen und ausdrucken. In dem Ordner befindet sich eine Word- und eine PDF-Datei.
Bitte nicht vergessen! Wir benötigen von der aufsichtspflichtigen und der minderjährigen Person den Personalausweis. Von dem Erziehungsberechtigten (in der Regel die Eltern) benötigen wir eine Kopie des Ausweises. Diese Regelung gilt nur für Jugendliche ab 16 Jahren und pro Aufsichtsperson nur einen Minderjährigen. Mit dieser Vereinbarung ist ein Besuch bis zur Sperrstunde erlaubt!
Kein Einlass unter 16 Jahre
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